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Satzung
Neustadt, den 11. April 1997 Satzung des FC Bayern München Fanclubs Neustadt/Hessen1990 §1 Name und Sitz
§2 Mitglieder
a) Austritt Der Austritt hat schriftlich, 3 Monate vor Jahresende zu erfolgen. b) Tod c) Ausschluß Der Ausschluß erfolgt auf dem Beschluß des Vorstandes: aa) bei Nichterfüllung der dem Mitglied nach der Satzung obliegenden Pflichten.
bb) bei Vorliegen sonstiger wichtiger Gründe. Ausschluß und Gründe sind dem Mitglied durch Einschreibebrief mitzuteilen. §3 Beiträge Es ist ein Jahresbeitrag zu entrichten. Die Höhe wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Mitglieder, die in der 2. Jahreshälfte eintreten, zahlen den letzten Halbjahresbeitrag. §4 Vermögen Alle Beiträge, Gewinne und Sonstige Einnahmen werden ausschließlich zur Erreichung des Clubzweckes sowie zur Deckung aller Verbindlichkeiten verwendet. §5 Kassenprüfer
§6 Organe
a) Der Vorstand b) Die ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlug.
§7 Vorstand
a) dem 1. Vorsitzenden (1. Vorsitzender) b) dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender) c) dem Schriftführer d) dem stellvertretenden Schriftführer e) dem Kassierer f) dem Stellvertretenden Kassierer g) 4 Beisitzern Der Vorstand wird für eine Laufzeit von 2 Jahren gewählt.
§8 Mitgliederversammlung
a) Jahresbericht des Vorsitzenden b) Bericht des Schriftführers c) Rechnungsbericht des Kassierers d) Bericht des Kassenprüfers e) Entlastung des Vorstandes f) Neuwahl der Vereinsorgane und zweier Kassenprüfer
a) wenn es im Interesse des Clubs erforderlich ist. b) Zur Beschlussfassung gem. § 10.
§9 Haftung Der Club haftet weder gegenüber seinen Mitgliedern, noch gegenüber den Teilnehmern seiner Veranstaltungen für Unfälle, Diebstähle und Schäden. §10 Satzungsänderungen Eine Satzungsänderung des Clubs kann nur durch eine ordentliche (Jahreshauptversammlung)Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierzu ist eine Dreiviertelmehrheit aller erschienen Mitglieder erforderlich. §11
Auflösung Bei einer Beschlussfassung über die Auflösung des Clubs, ist die Beschlussfähigkeit nur gegeben, wenn 2/3 aller Mitglieder erschienen sind. Bei Nichtzustandekommen der Auflösung wird eine neue versammlung innerhalb von 4 Wochen vom Vorstand einberufen, wo 1/3 der Mitglieder mit 2/3- Mehrheit über die Auflösung des Clubs bestimmen können (namentlicher Abstimmung). §12
Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. ![]() |
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